Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MEDIENHAUS GERSÖNE UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Medienhaus Gersöne UG (haftungsbeschränkt), nachstehend „Medienhaus Gersöne“ bzw. Anbieter genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Medienhaus Gersöne absenden.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Medienhaus Gersöne diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein Vertrag mit der Medienhaus Gersöne kommt durch Unterschrift vor Ort, durch Übermittlung des unterschriebenen Angebotes oder Vertrages per Fax bzw. E-Mail und anschließender Auftragsbestätigung durch die Medienhaus Gersöne zustande.

(2) Der Fertigstellungszeitpunkt der beauftragten Leistungen wird, sofern nicht anders vereinbart, nach Auftragserteilung in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die von der Medienhaus Gersöne zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dem ggf. zugrunde liegenden Lastenheft bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Die Medienhaus Gersöne behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern.

(3) Sofern nicht anders angegeben, ist die dauernde Pflege erstellter Websites sowie die Beschaffung einer Internetdomain, eines Zugangs zum Internet (Access Providing) und Webhosting nicht Gegenstand dieses Vertrages. Kosten für Fremdmaterial (Lizenzen, Software, Plugins, Fotos, Grafiken etc.) sind, sofern nicht gesondert ausgewiesen, nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Medienhaus Gersöne wird die Besorgung und Bereitstellung von Fremdmaterial und/oder Fremdleistungen gesondert anbieten und in Rechnung stellen.

(4) Beinhaltet das Angebot der zu erbringenden Leistungen der Website-Erstellung, Angaben über die Anzahl der einzupflegenden Seiten, entspricht eine Seite maximal einer DIN A4 Seite mit normaler Schriftgröße (Arial, 12pt). Die Medienhaus Gersöne wird die maximal angebotene Anzahl an Seiten und die entsprechenden Seiteninhalte in die Website einfügen. Auf einer Seite werden ohne Aufpreis bis zu 10 Bilder, im Fließtext oder als Galerie, eingefügt.

(5) Websites werden ab folgenden OS bzw. Browserversionen optimiert: Chrome (Version: 30), Firefox (Version: 16), Internet Explorer (Version: 9), Opera (Version: 17), Safari (Version: 5), iOS (Version 8.0.1), Android (Version 5.0). Websites werden sofern angeboten, nach Abnahme durch den Auftraggeber, durch die Medienhaus Gersöne online gestellt.

§ 4 Auftragsdurchführung

(1) Auf Wunsch informiert die Medienhaus Gersöne den Auftraggeber jederzeit über den Stand der Auftragsdurchführung.

(2) Die Medienhaus Gersöne entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt. Es ist der Medienhaus Gersöne gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Dritte zu übertragen.

(3) Die Medienhaus Gersöne stellt sicher, dass der Auftraggeber in dem von ihm gewünschten Umfang alle auf ihn übertragbaren Rechte an den erbrachten Leistungen bzw. erstellten Werbemitteln erhält.

(4) Alle durch die Medienhaus Gersöne erstellten Ausarbeitungen und Empfehlungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben ihr Eigentum. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung der Werke ist nur mit Einverständnis der Medienhaus Gersöne als Urheber zulässig. Weiterhin ist es der Medienhaus Gersöne gestattet das Unternehmenslogo des Auftraggebers und Abbildungen der erbrachten Leistungen (Screenshots) auf ihrer Website als Referenz zu nutzen.

(5) Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Medienhaus Gersöne bei der Erfüllung der definierten Leistungen zu unterstützen, indem erforderliches Material, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden. Mehraufwand für die zusätzliche Bearbeitung unsachgemäß beigebrachter Inhalte oder ungeeignetem Webspace trägt der Auftraggeber.

(2) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der beigebrachten Materialien obliegt dem Auftraggeber. Die Medienhaus Gersöne bemüht sich jedoch, den Auftraggeber über eventuelle Unzulässigkeiten in Kenntnis zu setzen.

(3) Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an die Medienhaus Gersöne kommuniziert werden.

(4) Der Auftraggeber benennt Ansprechpartner im eigenen Hause und sorgt dafür, dass die benannten Ansprechpartner in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.

(5) Die Medienhaus Gersöne stellt Arbeitsaufträge zur Abnahme bzw. Teilabnahme bereit. Nach der Benachrichtigung hierüber muss der Auftraggeber die Abnahme schriftlich innerhalb von maximal 7 Werktagen in Textform bestätigen und Beanstandungen in Textform (§126b BGB) erklären, andernfalls gilt das Projekt bzw. der Auftrag als abgenommen.

(6) Im Rahmen der durch die Medienhaus Gersöne erbrachten Dienstleistungen, kann dem Auftraggeber bei bestimmten Leistungen eine Benutzerkennung und/oder ein Kennwort mitgeteilt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Website-Bereich, wenn der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung durch die Medienhaus Gersöne besteht insoweit nicht.

(7) Der Auftraggeber darf Urheberkennzeichnungen der Medienhaus Gersöne nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen. Die Medienhaus Gersöne wird bei der Gestaltung und Platzierung berechtigte Belange berücksichtigen.

§ 6 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person erhoben, gespeichert, verarbeitet oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und die Medienhaus Gersöne wird stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

(2) Die Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an mail@medienhaus-gersoene.de und geben zur eindeutigen Identifizierung neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Benutzerdaten an.

(3) Nach Beendigung des Auftrags werden überlassene Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben. Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Auftragsabwicklung, die Rechnungserstellung und der Zahlungsempfang erfolgt durch die Medienhaus Gersöne UG (haftungsbeschänkt).

(2) Die Vergütung für die Leistungen der Medienhaus Gersöne ergibt sich aus der jeweils gültigen vertraglichen Vereinbarung bzw. beträgt 60,-- Euro je Stunde. Die Vergütung versteht sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Medienhaus Gersöne ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu stellen.

(3) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist die Medienhaus Gersöne berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Die Medienhaus Gersöne wird erst nach Erhalt der Anzahlung mit der Erfüllung des Auftrags beginnen.

(4) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Medienhaus Gersöne das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Weiterhin ist die Medienhaus Gersöne in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(6) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Anzahlung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30% bei Verzug von 3 Monaten und um 75% bei Verzug von 6 Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche darüber hinaus geltend machen.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Medienhaus Gersöne haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(2) Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(3) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Medienhaus Gersöne nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Soweit die Haftung der Medienhaus Gersöne ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(7) Die Medienhaus Gersöne übernimmt keine Haftung für Fehler verwendeter Open Source Software, es sei denn, ihr ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen die Ansprüche der Medienhaus Gersöne kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, gilt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung von Wartungs- und Pflegeverträgen ist jeweils zum Monatsende ohne Frist möglich. Der Vertrag für die Erbringung von Dienstleistungen (Grafikdesign, Webdesign, Website-Erstellung etc.) endet mit der Erfüllung der Leistungen, ohne dass dies einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch der Medienhaus Gersöne bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen der Medienhaus Gersöne zu berücksichtigen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.

(3) Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher gemäß § 13 BGB und ist für kaufmännische Auftraggeber ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 11 Treuepflicht

(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Verhalten. Der Auftraggeber zahlt an die Medienhaus Gersöne eine Vertragsstrafe von 25.000,-- Euro, wenn er während der Laufzeit des Vertrages und den nachfolgenden 12 Monate einen Mitarbeiter der Medienhaus Gersöne einstellt oder direkt oder indirekt für sich oder einen mit ihm verbundenen Dritten tätig werden lässt.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.

(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

Stand 22.11.2023